Gurtpflicht für Rücksitze

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Mike
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Gurtpflicht für Rücksitze

Beitrag von Mike »

Hallo zusammen,

habe mir in meinem 340-er hinten die 2 Rückbänke nachträglich montiert.
Benötige ich dazu in Deutschland extra Gurte?
Wie ich hier im Forum gelesen habe, braucht man eine solche in Östereich nicht zwingend.
Kann hier einer weiterhelfen?

Viele Grüße
Eurer Mike
... aus Rhein Main ..
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K@rl
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Re: Gurtpflicht für Rücksitze

Beitrag von K@rl »

Servus Mike,

beachte bitte folgendes:

Sind die Sitzbänke im Fahrzeugbrief eingetragen (4 Sitzblätze) - dann wahrscheinlich nicht.

Steht in Deinem Fahrzeugbrief nur was von 2 Sitzplätzen - solltest Du die nachträglich montierten Sitzbänke eintragen lassen - ob Du in diesem Falle einen Gurt brauchst sagt Dir Dein Prüfer (wahrscheinlich nicht) - Eintragung sollte aber sein wegen der VErsicherung.
UND VOLLGAS,
K@rl!

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