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Kuhfänger-Verbot für neue Pkw

Verfasst: 29. Sep 2005, 18:52
von K@rl
Bull bars sind Sicherheitsrisiko für Fußgänger.

Mit 1. Oktober 2005 wird eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, die dem Fußgängerschutz dient. Die Frontpartie von Fahrzeugen der Klasse M1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 2.500 Kilo darf nicht mit sogenannten "Kuhfängern" (Frontschutzbügeln) ausgestattet sein.

Nur mehr "weiche" Front erlaubt

Ab Oktober bekommen neu (alte Fahrzeuge,dürfen diese jedoch beibehalten) entwickelte Pkw-Modelle nur dann eine Typzulassung, wenn ihre Front so "weich" gestaltet ist, dass im Falle eines Zusammenpralls das Verletzungsrisiko bei Kindern und Erwachsenen reduziert wird. Ab 2010 werden die gesetzlichen Anforderungen dann nochmals verschärft.

"Der ÖAMTC hat diese neue Regelung als unzureichend kritisiert und sich dafür eingesetzt, dass dieses Verbot auf Fahrzeuge der Klasse M1 mit einer Gesamtmasse bis zu 3.500 Kilo ausgeweitet wird und ist damit im EU-Parlament durchgekommen", sagt ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang. Bis diese Regelung aber in Österreich umgesetzt wird, kann es noch einige Monate dauern.

Fußgängersicherheit getestet

"Eine aktuell durchgeführte Untersuchung der Automobilclubs zeigt außerdem, dass die meisten Neuwagen noch meilenweit von der EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz entfernt sind", so Lang. Bei 100 Automodellen wurde die Fußgängersicherheit nach der neuen Methode geprüft.

Die Bilanz ist wenig erfreulich: Mehr als die Hälfte der Fahrzeuge (54) erreicht von maximal vier erreichbaren Sternen (36 Punkte) lediglich einen einzigen (1 bis 9 Punkte). Drei Sterne und damit einen befriedigenden Wert (19 bis 27 Punkte) erreichen nur neun der getesteten Fahrzeuge. "Die Ergebnisse zeigen, dass es beim Fußgängerschutz noch viel zu tun gibt", resümiert Lang.

Veränderungen an Design und Karosserie

Laut ÖAMTC können Veränderungen an Design und Karosserie viel für den Fußgängerschutz bewirken. Zum Beispiel Motorhauben aus weicherem Material, nachgebende Stoßfänger (Bestnoten für Citroen C4, Honda FR-V, Mercedes Benz A-Klasse, Opel Zafira, Seat Altea, VW Passat), entschärfte Haubenkanten (gute Ergebnisse für Seat Altea, Opel Tigra, VW Golf) und aktive Motorhauben. Diese schnellen im hinteren Bereich bei einem Zusammenstoß nach oben, schaffen damit Knautschzone und können so die Aufprallkräfte um bis zu 90 Prozent reduzieren.

Komponententest für neu entwickelte Modelle

Nach der EU-Richtlinie gilt diese Vorschrift in der ersten Phase zunächst für alle ab 1. Oktober neu entwickelten und daher neu typengenehmigten Modelle. Diese Autos (Gesamtgewicht weniger als 2.500 Kilo) müssen einen so genannten Komponententest bestehen.

Bei diesem schlagen nachgebildete Körperteile eines Menschen mit 40 km/h auf den Frontbereich des Fahrzeugs auf. Bestimmte Grenzwerte für Beine und Kopf dürfen beim Aufprall nicht überschritten werden. In den Jahren 2010, 2013 und 2015 wird die EU-Richtlinie noch einmal schrittweise erweitert und verschärft.

Quelle: http://www.oeamtc.at

Kuhfänger-Verbot

Verfasst: 30. Sep 2005, 07:54
von Honker
na zum Glück is der Mahi kein neu entwickeltes Fahrzeug.
Warts ab, in a paar Jahren erfindens das Gummiauto :crazy:

Ausserdem find i beim Mahi den Rammbügel sogar besser als ohne, weil die Stossstange so weit vor schaut, dass ma dem Fussgänger die Haxn abhaut. Ausprobieren kann mas halt ned. Wär schad um die vielen Fussgänger.


beste Grüsse

Honker

Verfasst: 30. Sep 2005, 10:34
von K@rl
Servus Honker,

bei Einzelgenehmigungen wird die Sache Gott sei Dank nach Ermessen des Sachverständigten entschieden und so werden eine Exoten auch weiterhin erhalten bleiben (Stichwort Sondergenehmigung).

Der Grossteil der Autos wird wohl eine Schaumstoffmotorhaube bekommen :? :? :?