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Überschlagbügel

Verfasst: 2. Mär 2008, 15:43
von MahindraNeuling62
Frage : weiss jemand ob ich einen abgeschnittenen Überrollbügel flicken,reparieren durch einsetzen von passendem Rohrmaterial darf ? Duerfen schon aber hier geht es um die TÜV Abnahme in Deutschland,jemand Erfahrung mit der abnahme ? Lassen die dies zu ???????

Re: Überschlagbügel

Verfasst: 2. Mär 2008, 20:38
von K@rl
Herzlich willkommen MahindraNeuling62,

Ehrlich gesagt - was soll ich Dir auf Deine Frage antworten?

Wenn es fachgerecht (und damit meine ich von einem Spengler oder Schlosser) gemacht ist, dann wird es 1. der TÜV nicht sehen, weil die Schweissnähte sorgsam verschliffen und lackiert sind, die Maße stimmen und auch gegen die Sicherheit nichts einzuwenden sein.

Es gibt Fahrzeuge, bei welchen solche Reparaturen verboten sind und in diesem Falle Originalersatzteile zu verwenden sind, über den Mahindra wird sich darin jedoch nichts finden.

Da es beim Überrollbügel allerdings um Deine eigene Sicherheit geht (und die von Deinen Beifahreren), lasse dies bitte vom Fachmann machen, oder noch besser kontaktiere einen unserer Mahi-Händler, was denn das Teil gebraucht so kostet.

Sicher ist sicher.

Re: Überschlagbügel

Verfasst: 3. Mär 2008, 19:07
von MahindraNeuling62
K@rl hat geschrieben:Herzlich willkommen MahindraNeuling62,

Ehrlich gesagt - was soll ich Dir auf Deine Frage antworten?

Wenn es fachgerecht (und damit meine ich von einem Spengler oder Schlosser) gemacht ist, dann wird es 1. der TÜV nicht sehen, weil die Schweissnähte sorgsam verschliffen und lackiert sind, die Maße stimmen und auch gegen die Sicherheit nichts einzuwenden sein.

Es gibt Fahrzeuge, bei welchen solche Reparaturen verboten sind und in diesem Falle Originalersatzteile zu verwenden sind, über den Mahindra wird sich darin jedoch nichts finden.

Da es beim Überrollbügel allerdings um Deine eigene Sicherheit geht (und die von Deinen Beifahreren), lasse dies bitte vom Fachmann machen, oder noch besser kontaktiere einen unserer Mahi-Händler, was denn das Teil gebraucht so kostet.

Sicher ist sicher.
Ja ich denke fach und sachgerecht könnte ich dies selber bewerkstellen, wollt nur nachhaken ob dies zulässig ist, wei ich weiss, von früheren käferschraubereien in bezug auf käfigeibauten muss dieser käfig abgenommen werden vom tüv

Re: Überschlagbügel

Verfasst: 3. Mär 2008, 23:30
von K@rl
Servus MahindraNeuling62,

wie schon gesagt, da es kein Dokument gibt, dass vorschreibt, dass am Mahindra bei diesem Teil nichts geschweisst werden darf (zumindest in Österreich so), wird bei passender Materialstärke, fachgerechter Schweißausführung und optischer Nachbehandlung niemand sehen, dass hier etwas repariert wurde.

In Österreich bekommst Du damit keineafalls Probleme, sofern Dir ein Karosseriespengler die Arbeit durchführt und die fachgerechte Ausführung mit Rechnung bestätigt - alles andere ist Risiko, über das Du entscheiden musst - wo kein Kläger da kein Richter - ABER =>

natürlich - falls im Falle eines Unfalls die Schweißnähte nachgeben, weil doch alles irgendwie nur geklebt und nicht geschweißt war, dann könnte schon es sein, dass Du Schwierigkeiten bekommst, soferne es verletzte gegeben hat (Du kannst Dich dann zwar ausreden, dass das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und X Vorbesitzer hatte, oder vielleicht die Inder geschweißt haben - schön ist das trotzdem nicht).

Ich würde mich mal bei Mahindradoc Frank erkundigen, was das Teil gebraucht kostet, auch wenn Du Fachmann bist und danach entscheigen, ob sich für Dich auszahlt, dass Du das selbst richtest, der macht auch TÜV und kann Dir über die Rechtslage in

Re: Überschlagbügel

Verfasst: 6. Mär 2008, 17:39
von MahindraNeuling62
K@rl hat geschrieben:Servus MahindraNeuling62,

wie schon gesagt, da es kein Dokument gibt, dass vorschreibt, dass am Mahindra bei diesem Teil nichts geschweisst werden darf (zumindest in Österreich so), wird bei passender Materialstärke, fachgerechter Schweißausführung und optischer Nachbehandlung niemand sehen, dass hier etwas repariert wurde.

In Österreich bekommst Du damit keineafalls Probleme, sofern Dir ein Karosseriespengler die Arbeit durchführt und die fachgerechte Ausführung mit Rechnung bestätigt - alles andere ist Risiko, über das Du entscheiden musst - wo kein Kläger da kein Richter - ABER =>

natürlich - falls im Falle eines Unfalls die Schweißnähte nachgeben, weil doch alles irgendwie nur geklebt und nicht geschweißt war, dann könnte schon es sein, dass Du Schwierigkeiten bekommst, soferne es verletzte gegeben hat (Du kannst Dich dann zwar ausreden, dass das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und X Vorbesitzer hatte, oder vielleicht die Inder geschweißt haben - schön ist das trotzdem nicht).

Ich würde mich mal bei Mahindradoc Frank erkundigen, was das Teil gebraucht kostet, auch wenn Du Fachmann bist und danach entscheigen, ob sich für Dich auszahlt, dass Du das selbst richtest, der macht auch TÜV und kann Dir über die Rechtslage in
Siche verstehe ich dich, ich denk ja wie viele hier irgendwo, was man reparieren kann, dadurch Geld einzusparen : Aber wie kriege ich den Mahindra Doc Frank ??

Re: Überschlagbügel

Verfasst: 6. Mär 2008, 18:41
von K@rl
http://www.mahindra-indi.de/kontakt.php oder über die Mitgliedersuche => Profil und dann Mail

Re: Überschlagbügel

Verfasst: 10. Mär 2008, 14:00
von mahindradoc frank

Da isser!!!
Also:
Bügel hab ich da (gebraucht)
Versand Problem da sperrig (Spedition)
oder abholen -
hab auch nen Kaffee da ;-)
340 oder 540?

Bügel sollte schon Original sein,
da die Befestigungen für
die Gurte geprüft sind.

Umgebaut haben aber auch wir schon welche.
Meist für Wettbewerb
mit ergänzung nach vorn
(zum Frontscheibenrahmen hin).

Hoffe du kommst so weiter!

Schöne Woche wünscht
Mahindradoc Frank

:P