Servus Peter,
ja er darf
1.Türkantenhöhe Fussraum 21cm - erforderlich 17cm
2.Rahmenhöhe im Beckenbereich 35cm von Sitzfläche 25cm - erforderlich 20cm
3.Rahmenhöhe Beckebereich von aussen >100cm
4.Türen daher abnehmbar typisiert und dürfen somit entfernt werden.
Falls jemand Schwierigkeiten macht darauf hinweisen und ersuchen, dass er Dir das schriftlich zeigt - er wird seine Schwierigkeien dami haben, da im KfG nichts genaues darüber steht und es Ermessenssache bei der Typisierung ist und obige Werte Richtwerte zur Entscheidungsfindung darstellen.
Wenn die Typisierung wie beim Mahi erfolgreich war, dann darfst Du die Türen auch entfernen - außer, es wurde bei den Schanieren werksseitig eine Fixierung nachgerüstet, oder es steht eine Auflage im Zulassungsshein, dass die Türen nicht entfernt werden dürfen (fehlt dies kannst Du sie rausnehmen).
Dies gilt nicht für die Windschutzscheibe - die ist ja bekanntlich angeschraubt, mit einem Sichtschutz, wie z.B.: Brille, umgeklappten Rückspiegeln die auch im eingeklappten Zustand funktionieren und fixierten Scheibenrahmen darfst Du aber auch mit umgeklappter Scheibe fahren.