Seite 1 von 1

Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 14. Sep 2009, 09:40
von Hallertauer
Hallo Leute,
am Wochenende habe ich ja Ölwechgsel gemacht und weil der Mahi so "saut" habe ich ihn bei einem Bekannten auf die Hebebühne gefahren. Dort will ich nächstes Jahr auch den TüV machen lassen. Ihm ist aufgefallen, dass ich eine "Leuchtweitenregulierung an einem Scheinwerfer noch als "Rest" dran hab, dazu meinte er, das wird beim TüV Ärger geben. Ich soll das Teil ganz ausbauen, dann stellen wir das Licht vor dem TüV Termin ein und hoffen, dass der Prüfer nicht auf die Leuchtweitenregulierung besteht.
Nun ist die Frage an Euch: Hat da schon jemand negative Erfahrungen gemacht? Soll ich den Schalter im Armaturenbrett rausbauen, damit der Prüfer das garnicht sieht, oder wie? Vorallem an einem Scheinwerfer ist innen noch so ein Rest der alten Regulierung dran, den wohl besser wegmachen, weil da sieht man ja, dass da etwas nicht passt? Wie ist das bei euch?

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 14. Sep 2009, 11:31
von K@rl
Servus,

bei uns in Österreich ist das zum Glück nicht so ein Problem - ich würds aber restlos entfernen (inkl. der Teile am Armaturenbrett).
Bei uns ist in den Papieren nichts diesbezügliches vermekt - womit wir (korrekte Scheinwerfereinstellung vorausgesetzt) auch keine Probleme bei den Überprüfungen damit haben.

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 20. Sep 2009, 22:27
von rouven.herold
Hallo,

wenn du Bastler bist bau dir elektrische Stellmotoren von VW ein , die gibts für ein paar Euros in ebay ,
du brauchst nur das Potentiometer dazu ( den schalter zum verstellen )
Schalt bz Anschlussplan gibts gratis von mir .
Das ist legal und du kannst es beim TÜV eintragen lassen

oder gleich komplette Scheinwerfer zB Golf 1 / 2 einbauen mit LWR - die Zierringe passen dann aber nichtmehr ,


Grüsse

Rouven

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 21. Sep 2009, 14:07
von Hallertauer
Danke Rouven.
Da ich den Mahi nur im Sommer bewege, und eigentlich auch nur Tagsüber... wäre mir natürlich am liebsten, wenn ich auf eine LWR verzichten könnten, falls da der TüV mitspielt. Ansonsten natürlich die günstigste Lösung.

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 2. Jan 2011, 14:43
von Django
Hallo,

ich muss nochmal zum Thema LWR kommen.
Meine funktioniert natürlich auch nicht. Der TÜV wird aber jedesmal strenger damit.
Hat jedem die schonmal wieder instandgesetzt, bzw. reicht es die Schläuche wieder mit Glykol zu füllen, oder müssen die unter Druck stehen.

Danke
Frohes neues Jahr

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 2. Jan 2011, 18:00
von K@rl
Sofern der Verstellmechanismus noch OK ist, reicht es, wenn Du sie wieder befüllst und darauf achtest, dass möglichst keine Luftbläschen meehr drinnen sind.
Sowohl am Verstellmechanismus, als auch bei den Scheinwerfern gibts dafür so kleine Metallstopfen, rausnehmen und mit einer überdimensionalen Spritze mit Schlauch wieder befüllen.
Hält aber nach Befüllung wieder max. 2 Jahre.

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 2. Jan 2011, 18:07
von Django
Hallo,

2 Jahre würde ja für den TÜV locker reichen.
Ich probier das nächste Woche mal aus.

Danke

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 6. Jan 2011, 15:23
von Django
Hallo,

habe jetzt einen Mahindra mit funktionierender LWR.
Nachdem ich alle Anschlüsse dicht bekommen habe und das System neu befüllt hatte, machte die LWR wieder ihren Job (fragt sich wie lange). Das einzige was zu beachten ist, dass die Kolben (an den Scheinwerfern) ausgefahren sein müssen und mit Flüssigkeit befüllt sind, wenn diese mit dem restlichen System verbunden werden.

Gute Fahrt

Gruß

Re: Leuchtweitenregulierung

Verfasst: 7. Jan 2011, 17:33
von K@rl
:laughing4:
Sag uns bescheid - vielleicht hast Du ja sogar 5 Jahre Glück.